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Zuschüsse und Subventionen für Fotovoltaikanlagen im Tourismus

Zuschüsse für erneuerbare Energien HG

Este página recoge la información relevante sobre las ayudas dirigidas a financiar proyectos de eficiencia energética y economía circular en empresas turísticas dentro de la Comunitat Valenciana en 2025. Estas ayudas están enmarcadas en el Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia.

Anrufe und Bewerbungen

Beschlussfassung über den Antrag: Nach Einreichung des Antrags wird der Beschluss innerhalb von maximal 3 Monaten gefasst.

• Plazo de solicitud: hasta el 31 de diciembre de 2025 o hasta agotar el crédito disponible.
– Form der Einreichung: Obligatorisch elektronisch über die elektronische Zentrale der Generalitat de Catalunya.
– Erforderliche Unterlagen: Antragsformular und Unterlagen gemäß Artikel 5 der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen

Begünstigte

Diese Zuschüsse sind verfügbar für

  • Natürliche oder juristische Personen mit privatem Charakter.
  • Touristische Unternehmen mit Sitz in der Comunitat Valenciana, die im Register Turisme Comunitat Valenciana eingetragen sind.
  • Unternehmen, die wirtschaftliche Aktivitäten in den folgenden CNAE ausüben:
    • Hotels und ähnliche Unterkünfte (CNAE 5510).
    • Touristenunterkünfte und andere Unterkünfte für Kurzaufenthalte (CNAE 5520).
    • Andere Unterkünfte (CNAE 5590).
    • Restaurants und Imbissbuden (CNAE 5610).
    • Organisation von Kongressen und Messen (CNAE 8230).
    • Management von Unterhaltungseinrichtungen (CNAE 9004).
    • Aktivitäten von botanischen Gärten, Zoos und Naturschutzgebieten (CNAE 9104).
    • Aktivitäten von Vergnügungsparks und Themenparks (CNAE 9321).

Finanzierung und förderfähige Maßnahmen

Die Hilfe umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die besonders hervorzuheben sind:

  • Photovoltaikanlagen: Erzeugung und Speicherung von Sonnenenergie für den Eigenverbrauch.
  • Verbesserung der Energieeffizienz in der Kälte- und Klimatechnik.
  • Automatisierung und Energiekontrollsysteme.
  • Andere Verbesserungen der Ressourceneffizienz und Übergang zur Kreislaufwirtschaft.

Beträge und Bedingungen

Gruppenfreistellungsregelung (für Fotovoltaikanlagen):

  • Zwischen 45% und 65% der förderfähigen Energieerzeugungskosten.
  • Bis zu 30% der förderfähigen Kosten für die Energiespeicherung.
  • Erhöhungen von 20% für kleine Unternehmen und 10% für mittlere Unternehmen.

De-minimis-Regelung (für andere Maßnahmen):

  • Bis zu 100% des beantragten Betrags mit einer Obergrenze von 300.000 € über 3 Jahre.

Umsetzung und Rechtfertigung

– Frist für die Umsetzung: Bis zum 31. Dezember 2025.
– Frist für die Begründung: Ein Monat nach Ende der Durchführung.
– Belege: Legen Sie Rechnungen, Bescheinigungen und Unterlagen gemäß
vor, wie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegeben.

Dieses Dokument soll das Verständnis für die verfügbaren Fördermittel für Photovoltaikanlagen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im Tourismussektor erleichtern. Es wird empfohlen, die aktuellen Bestimmungen zu prüfen, bevor Sie einen Antrag einreichen.